Erbrecht
Dr. Sabine Weymann, Fachanwältin für Erbrecht
Die meisten Menschen versäumen es, bereits zu Lebzeiten Regelungen über den Verbleib des eigenen oder des gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen. Sie gehen davon aus, dass die Gesetzeslage alles im eigenen Interesse und zum Wohle der Hinterbliebenen regelt.
Leider ist das selten der Fall, wie die vielen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten nach einem Todesfall zeigen.
Wer sicher gehen will, dass seine Vermögenswerte zusammengehalten werden oder eine Aufteilung nach eigenen Vorstellungen erfolgt, oder dass die Nachfolge und der Fortbestand des eigenen Unternehmens sicher gestellt ist, muss sich bereits zu Lebzeiten darüber Gedanken machen. Dabei spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle.
Wir helfen Ihnen und beraten Sie bei der Ausgestaltung Ihres Testamentes oder eines Erbvertrages. Dabei wird auch geprüft, inwieweit gesetzliche Regelungen den letzten Willen beeinträchtigen oder verändern können. Ebenso prüfen wir, inwieweit sich die Erbschaftssteuern für die Erben umgehen oder minimieren lassen.
Und sollte es aufgrund mangelnder oder unklarer Regelungen einmal zu Streitigkeiten kommen, so prüfen und vertreten wir natürlich auch in diesem Fall Ihre Interessen.
Bitte bringen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Termin mit.